Warum Zusatzkosten?
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Grundversorgung
Mit unserer kassenzahnärztlichen Zulassung haben wir die Möglichkeit, Ihnen Dienstleistungen anzubieten, die wir über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Es handelt sich dabei um eine Grundversorgung, die das Notwendigste abdeckt.
Ärzte und Zahnärzte sind vom Gesetzgeber angehalten, im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen wirtschaftlich zu arbeiten.
Hier ein Auszug aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."
Das Notwendigste ist leider nicht das Rundum-Sorglos-Paket. Trotzdem gibt es Behandlungen, die von den Krankenkassen sogar als sinnvoll oder wichtig bezeichnet werden, ohne dabei notwendig zu sein. Damit fallen sie leider aus deren Leistungskatalog und müssen privat berechnet werden, weil sie über die Basisversorgung hinausgehen.
Transparente InformationSelbstverständlich werden Sie von uns jedes Mal informiert, wenn eine solche Zusatzleistung anfällt oder wir sie Ihnen empfehlen würden. Wir erklären Ihnen die Unterschiede, sowie alle Vor- und Nachteile.
Sie bekommen immer einen Kostenvoranschlag und entscheiden schließlich selber, welche Behandlung Sie wünschen.
Ratenzahlung
Es gibt für alles eine LösungSollten Sie Ihre Rechnung einmal nicht direkt auf einen Schlag bezahlen können, besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung.
Sprechen Sie uns darauf an, dann können wir Sie über alle Optionen informieren.